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	<title>Kommentare für uneheliches-kind.de</title>
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	<description>Uneheliches Kind</description>
	<lastBuildDate>Sat, 14 Jan 2012 08:51:56 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu Muss ich für das uneheliche Kind von meinem Partner zahlen? von Marta</title>
		<link>http://www.uneheliches-kind.de/2012/01/14/muss-ich-fur-das-uneheliche-kind-von-meinem-partner-zahlen/#comment-278</link>
		<dc:creator>Marta</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jan 2012 08:51:56 +0000</pubDate>
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		<description>Hm, was einige so schreiben. Ja, wenn ihr zusammenzieht und als eine Lebensgemeinschaft//Partnerschaft//Ehe lebt, musst du für sein Kind aus ersten Ehe aufkommen. Sprich - ihr beide. Euer Einkommen wird zusammengerechnet und der Satz, was dan dem Kind aus 1. Ehe zusteht wird von dem ganzem berechnet. 

Klingt verrückt, ist aber so. Mein Schatz hat letztes Jahr das Unterhalt neu berechnen lassen müssen - und die haben mein Einkommen (damals nur paar €, da ich noch zu Hause war und nebenbei ein paar Übersetzungen gemacht habe) und seins zusammengerechnet. Egal, das es nur seine Kinder sind. Das Einkommen im Haushalt ist wichtig. Wenn das nächstes mal seine Ex auf die Idee kommt den Unterhalt neu berechnen zu lassen, wird mein Einkommen mit berechnet, dann sind die Kids noch besser dran. Zur Zeit bekommen die beiden Mädchen von uns 1100€ im Monat. Nach Abzug aller Kosten bleibt uns selber nicht mehr zum Leben *roll*</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hm, was einige so schreiben. Ja, wenn ihr zusammenzieht und als eine Lebensgemeinschaft//Partnerschaft//Ehe lebt, musst du für sein Kind aus ersten Ehe aufkommen. Sprich &#8211; ihr beide. Euer Einkommen wird zusammengerechnet und der Satz, was dan dem Kind aus 1. Ehe zusteht wird von dem ganzem berechnet. </p>
<p>Klingt verrückt, ist aber so. Mein Schatz hat letztes Jahr das Unterhalt neu berechnen lassen müssen &#8211; und die haben mein Einkommen (damals nur paar €, da ich noch zu Hause war und nebenbei ein paar Übersetzungen gemacht habe) und seins zusammengerechnet. Egal, das es nur seine Kinder sind. Das Einkommen im Haushalt ist wichtig. Wenn das nächstes mal seine Ex auf die Idee kommt den Unterhalt neu berechnen zu lassen, wird mein Einkommen mit berechnet, dann sind die Kids noch besser dran. Zur Zeit bekommen die beiden Mädchen von uns 1100€ im Monat. Nach Abzug aller Kosten bleibt uns selber nicht mehr zum Leben *roll*</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Muss ich für das uneheliche Kind von meinem Partner zahlen? von mausekatze68</title>
		<link>http://www.uneheliches-kind.de/2012/01/14/muss-ich-fur-das-uneheliche-kind-von-meinem-partner-zahlen/#comment-277</link>
		<dc:creator>mausekatze68</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jan 2012 08:03:06 +0000</pubDate>
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		<description>Nein.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nein.</p>
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		<title>Kommentar zu Muss ich für das uneheliche Kind von meinem Partner zahlen? von Anton99</title>
		<link>http://www.uneheliches-kind.de/2012/01/14/muss-ich-fur-das-uneheliche-kind-von-meinem-partner-zahlen/#comment-276</link>
		<dc:creator>Anton99</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jan 2012 07:04:18 +0000</pubDate>
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		<description>Solange Dein Freund und Du getrennte Wohnungen haben, musst Du für sein Kind nichts zahlen. Das Amt interessiert sich auch nicht für Dich und Dein Einkommen.

Wenn Ihr aber eine gemeinsame Wohnung nehmt, bildet Ihr rechtlich eine Bedarfsgemeinschaft. Das Amt errechnet für Dich, Deinen Freund und seinen Sohn den Bedarf und berücksichtigt dann alle Einkünfte, also auch Deins. Gemeinsame oder getrennte Wohnung ist das Zauberwort. Es sei denn, Ihr richtet in der gemeinsamen Wohnung alles so ein (getrennte Schlafzimmer, jeder eigenen Kühlschrank...), dass geglaubt wird, Ihr seid nur eine Wohngemeinschaft, keine Bedarfsgemeinschaft. Das ist schwierig zu gestalten, weil das Amt unangemeldet Kontrollen durchführen kann.

Falls Ihr heiratet gibt es kein Entkommen mehr. Eurem errechneten gemeinsamem Bedarf wird Euer gesamtes gemeinsam erzieltes Einkommen gegenüber gestellt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Solange Dein Freund und Du getrennte Wohnungen haben, musst Du für sein Kind nichts zahlen. Das Amt interessiert sich auch nicht für Dich und Dein Einkommen.</p>
<p>Wenn Ihr aber eine gemeinsame Wohnung nehmt, bildet Ihr rechtlich eine Bedarfsgemeinschaft. Das Amt errechnet für Dich, Deinen Freund und seinen Sohn den Bedarf und berücksichtigt dann alle Einkünfte, also auch Deins. Gemeinsame oder getrennte Wohnung ist das Zauberwort. Es sei denn, Ihr richtet in der gemeinsamen Wohnung alles so ein (getrennte Schlafzimmer, jeder eigenen Kühlschrank&#8230;), dass geglaubt wird, Ihr seid nur eine Wohngemeinschaft, keine Bedarfsgemeinschaft. Das ist schwierig zu gestalten, weil das Amt unangemeldet Kontrollen durchführen kann.</p>
<p>Falls Ihr heiratet gibt es kein Entkommen mehr. Eurem errechneten gemeinsamem Bedarf wird Euer gesamtes gemeinsam erzieltes Einkommen gegenüber gestellt.</p>
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	</item>
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		<title>Kommentar zu Muss ich für das uneheliche Kind von meinem Partner zahlen? von Cornelia</title>
		<link>http://www.uneheliches-kind.de/2012/01/14/muss-ich-fur-das-uneheliche-kind-von-meinem-partner-zahlen/#comment-275</link>
		<dc:creator>Cornelia</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jan 2012 06:38:15 +0000</pubDate>
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		<description>Ich würde nicht mit ihm zusammenziehen. Wenn er schon den Unterhalt für sein Kind nicht aufbringt, bist du der ewige Zahlmeister und darfst ihm auch noch den Haushalt samt Wäsche machen. Wenn ihr zusammenzieht, bist du sofort in der Rolle.

Wovon wollt ihr denn heiraten? Mit 2.2 könnt ihr euch ja nicht einmal ein Auto leisten. Also ich würde zunächst einmal die Einkommenssituation verbessern und dann ans heiraten denken. Gut, zwei Wohnungen sind ein unnötiger Kostenfaktor, aber glaub mir, zwei Arme zusammen werden nicht reicher, sie vermehren die Armut und wenn ihr dann noch Kinder habt, fehlt euch die Ellbogenfreiheit, mehr Geld zu beschaffen und ohne Moos ist nichts los, außer Streit und Zank.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich würde nicht mit ihm zusammenziehen. Wenn er schon den Unterhalt für sein Kind nicht aufbringt, bist du der ewige Zahlmeister und darfst ihm auch noch den Haushalt samt Wäsche machen. Wenn ihr zusammenzieht, bist du sofort in der Rolle.</p>
<p>Wovon wollt ihr denn heiraten? Mit 2.2 könnt ihr euch ja nicht einmal ein Auto leisten. Also ich würde zunächst einmal die Einkommenssituation verbessern und dann ans heiraten denken. Gut, zwei Wohnungen sind ein unnötiger Kostenfaktor, aber glaub mir, zwei Arme zusammen werden nicht reicher, sie vermehren die Armut und wenn ihr dann noch Kinder habt, fehlt euch die Ellbogenfreiheit, mehr Geld zu beschaffen und ohne Moos ist nichts los, außer Streit und Zank.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Muss ich für das uneheliche Kind von meinem Partner zahlen? von Zimmerlinde</title>
		<link>http://www.uneheliches-kind.de/2012/01/14/muss-ich-fur-das-uneheliche-kind-von-meinem-partner-zahlen/#comment-274</link>
		<dc:creator>Zimmerlinde</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jan 2012 05:39:32 +0000</pubDate>
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		<description>Nein, Du musst nichts bezahlen, denn es wird immer nur sein Einkommen zugrunde gelegt und es geht von seinem Konto weg.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, Du musst nichts bezahlen, denn es wird immer nur sein Einkommen zugrunde gelegt und es geht von seinem Konto weg.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Muss ich für das uneheliche Kind von meinem Partner zahlen? von Sonja B</title>
		<link>http://www.uneheliches-kind.de/2012/01/14/muss-ich-fur-das-uneheliche-kind-von-meinem-partner-zahlen/#comment-273</link>
		<dc:creator>Sonja B</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jan 2012 05:34:10 +0000</pubDate>
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		<description>Dein Freund weiß schon, dass er ALLE Mittel aufwenden muss, um den Unterhalt seines Kindes zu bezahlen? Also könnte er z.B. auch Zeitunge austragen, um den vollen Unterhalt zu zahlen. Macht er das nicht, laufen die nichtgezahlen Beträge als Schulden bei der Mutter auf und sie kann sie immer wieder einfordern!!

Entschuldige für die kleine &quot;Standpauke&quot;, aber ich mag Elternteile nicht, die ihren Pflichten nicht nachkommen (habe selber so einen EX).

So, wenn ihr zusammenzieht seid ihr ja dann eine Bedarfsgemeinschaft/eheähnliche Beziehung. Aber DU musst deshalb nicht den Unterhalt für sein Kind bezahlen! Bei meinem Ex wurde das Einkommen seiner Freundin auch nicht berücksichtigt.... - jedenfalls war es halt bei mir so</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dein Freund weiß schon, dass er ALLE Mittel aufwenden muss, um den Unterhalt seines Kindes zu bezahlen? Also könnte er z.B. auch Zeitunge austragen, um den vollen Unterhalt zu zahlen. Macht er das nicht, laufen die nichtgezahlen Beträge als Schulden bei der Mutter auf und sie kann sie immer wieder einfordern!!</p>
<p>Entschuldige für die kleine &#8220;Standpauke&#8221;, aber ich mag Elternteile nicht, die ihren Pflichten nicht nachkommen (habe selber so einen EX).</p>
<p>So, wenn ihr zusammenzieht seid ihr ja dann eine Bedarfsgemeinschaft/eheähnliche Beziehung. Aber DU musst deshalb nicht den Unterhalt für sein Kind bezahlen! Bei meinem Ex wurde das Einkommen seiner Freundin auch nicht berücksichtigt&#8230;. &#8211; jedenfalls war es halt bei mir so</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Kann ich gezahlten Unterhalt für mein Kind steuerlich absetzen? von Tetrazepam Creatio e nihilo</title>
		<link>http://www.uneheliches-kind.de/2011/12/26/kann-ich-gezahlten-unterhalt-fur-mein-kind-steuerlich-absetzen/#comment-186</link>
		<dc:creator>Tetrazepam Creatio e nihilo</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Dec 2011 02:25:36 +0000</pubDate>
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		<description>Direkt absetzen kannst du nur &quot;Sonderaufwendungen für das Kind&quot; wie Privatschule, Zahnersatz, ergo Sonderausgaben.

Was du in der Einkommensteuererklärung angeben darfst, da es dein zuversteuerndess Einkommen schmälert, sind 1670 Euro, die den Unterhalt für das Kind wieder spiegelt.

&quot;TM&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Direkt absetzen kannst du nur &#8220;Sonderaufwendungen für das Kind&#8221; wie Privatschule, Zahnersatz, ergo Sonderausgaben.</p>
<p>Was du in der Einkommensteuererklärung angeben darfst, da es dein zuversteuerndess Einkommen schmälert, sind 1670 Euro, die den Unterhalt für das Kind wieder spiegelt.</p>
<p>&#8220;TM&#8221;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Audio Verlag (DAV) &#8211; Thomas Bernhard &#8211; Autobiographische Schriften &#8211; Hörbuch von tomski70</title>
		<link>http://www.uneheliches-kind.de/2011/12/15/der-audio-verlag-dav-thomas-bernhard-autobiographische-schriften-horbuch/#comment-185</link>
		<dc:creator>tomski70</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 02:53:08 +0000</pubDate>
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		<description>Ja, die FAZ. Heut auf dem﻿ Weg nach Wolfsburg ist mir diese Diskrepanz auch aufgefallen. Und bei dieser Vergleich von einem Atomunglück mit dem Flugzeugabsturz im Kommentar heute in der FAZ ist mir die Spucke weggeblieben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, die FAZ. Heut auf dem﻿ Weg nach Wolfsburg ist mir diese Diskrepanz auch aufgefallen. Und bei dieser Vergleich von einem Atomunglück mit dem Flugzeugabsturz im Kommentar heute in der FAZ ist mir die Spucke weggeblieben.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Audio Verlag (DAV) &#8211; Thomas Bernhard &#8211; Autobiographische Schriften &#8211; Hörbuch von dietmarmoews</title>
		<link>http://www.uneheliches-kind.de/2011/12/15/der-audio-verlag-dav-thomas-bernhard-autobiographische-schriften-horbuch/#comment-184</link>
		<dc:creator>dietmarmoews</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 02:35:16 +0000</pubDate>
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		<description>@tomski70 Ich hoffe, wir sehen uns demnächst﻿ mal
auf der Straße. Es darf nicht in den Nischen der Berufsfahnenträger
ausgehandelt werden. 
Das informelle Netz muss auch sichtbar werden:
Du weißt, wie Layos Dayatos sagte: in der Kunst gibt es keine Pausen.
Aber (sermon on the mountain) der große Layos sagte auch:
Noch immer lauern Blindgänger!:</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@tomski70 Ich hoffe, wir sehen uns demnächst﻿ mal<br />
auf der Straße. Es darf nicht in den Nischen der Berufsfahnenträger<br />
ausgehandelt werden.<br />
Das informelle Netz muss auch sichtbar werden:<br />
Du weißt, wie Layos Dayatos sagte: in der Kunst gibt es keine Pausen.<br />
Aber (sermon on the mountain) der große Layos sagte auch:<br />
Noch immer lauern Blindgänger!:</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Audio Verlag (DAV) &#8211; Thomas Bernhard &#8211; Autobiographische Schriften &#8211; Hörbuch von wadu90</title>
		<link>http://www.uneheliches-kind.de/2011/12/15/der-audio-verlag-dav-thomas-bernhard-autobiographische-schriften-horbuch/#comment-183</link>
		<dc:creator>wadu90</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 01:48:25 +0000</pubDate>
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		<description>Der Vergleich mit dem Fußballstadion ist allerdings der Gipfel! Hier wird die Zukunft, die uns allen und besonders nachfolgenden Generationen unweigerlich bevorsteht, systematisch ausgeblendet! Wenn man sich diese irrsinnige Aussage des Herrn Dietrich wenigstens mit dessen Dummheit erklären könnte, wäre das ja vielleicht halb so wild. Aber so dumm kann einfach KEINER sein - der will die Leser doch tatsächlich﻿ mit voller Absicht für dumm verkaufen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Vergleich mit dem Fußballstadion ist allerdings der Gipfel! Hier wird die Zukunft, die uns allen und besonders nachfolgenden Generationen unweigerlich bevorsteht, systematisch ausgeblendet! Wenn man sich diese irrsinnige Aussage des Herrn Dietrich wenigstens mit dessen Dummheit erklären könnte, wäre das ja vielleicht halb so wild. Aber so dumm kann einfach KEINER sein &#8211; der will die Leser doch tatsächlich﻿ mit voller Absicht für dumm verkaufen!</p>
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